Notrufnummern
Feuerwehr | 122 |
Polizei | 133 |
Rettung | 144 |
Euro-Notruf | 112 |
Geben Sie bei einem Notruf immer bekannt:
Wer spricht? (Name des Anrufers, Telefonnummer für Rückfragen)
Was ist passiert? (Brand, Verkehrsunfall …)
Wo wird die Feuerwehr gebraucht? (Adresse, Anfahrt, besondere Umstände)
Wie viele Verletzte gibt es? Sprechen Sie langsam und deutlich! Legen Sie nicht sofort auf, vielleicht benötigt die Notrufzentrale noch wichtige Informationen von Ihnen!
Verhalten im Brandfall
1. Alarmieren
Verständigen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122.
2. Retten
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Stellen Sie fest, ob Hilfsbedürftige (Kinder, Gehbehinderte, kranke und alte Menschen) aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen. Vergessen Sie nicht, sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Verlassen Sie über Fluchtwege das Gebäude. (Aufzüge nicht benützen!) Warnen Sie Mitbewohner. Bei Rauchentwicklung halten Sie sich ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase.
Versuchen Sie, die Türen zwischen sich und dem Feuer zu schließen. Sollten Sie eingeschlossen sein, entfernen Sie sich vom Brandherd, dichten Sie Türritzen hinter sich ab und machen Sie sich am Fenster für die Helfer bemerkbar.
3. Löschen
Versuchen Sie, mit vorhandenen Kleinlöschgeräten (zB. Tragbarer Feuerlöscher, Löscheimer, Gartenschlauch) den Entstehungsbrand zu löschen. Brennende Personen wickeln Sie am besten in eine Löschdecke ein. Fettbrände niemals mit Wasser löschen, sondern mit einer Löschdecke oder einem Deckel abdecken! Warten Sie auf die Feuerwehr und weisen Sie die Einsatzkräfte ein. Informieren Sie sie über besondere Umstände am Einsatzort.
Kleinlöschgeräte
Folgende Kleinlöschgeräte eignen sich zur Ersten Löschhilfe:
LÖSCHDECKE: aus flammhemmend imprägnierter Wolle oder Glasfasergewebe, zB. zum Einwickeln brennender Personen
EINSTELLSPRITZE: mit Handpumpe zum Pumpen von Löschwasser aus einem Haushaltskübel
KÜBELSPRITZE: zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
LÖSCHEIMER
FEUERPATSCHE:
zur Bekämpfung von Bodenbränden auf Wiesen, Böschungen und im Wald
TRAGBARE FEUERLÖSCHER:
Nach Art des Löschmittels unterscheidet man 4 verschiedene Typen:
Wasserlöscher (Bekämpfung von festen brennenden Stoffen)
Schaumlöscher (Bekämpfung von Bränden flüssiger Stoffe)
Pulverlöscher (Bekämpfung von Glut-, Flamm- und Metallbränden)
Kohlendioxidlöscher (Bekämpfung von Bränden an elektrischen Anlagen)
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte und dienen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Bedienung der einzelnen Modelle ist unterschiedlich. Eine leicht verständliche Anleitung ist aber auf jedem Feuerlöscher zu finden. Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen (mind. alle 2 Jahre) geprüft werden.
Brandklassen
Nach ihrem Brennverhalten werden brennbare Stoffe in Brandklassen eingeteilt.
Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen: z.B. Holz, Kohle, Papier, Stroh, Faserstoffe, Textilien | |
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen: z.B. Benzin, Benzol, Heizöl, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol | |
Brände von Gasen: z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas, Stadtgas | |
Brände von Metallen: z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen |
Eignung der Feuerlöscher:
Die Symbole der Brandklassen findet man auf den Feuerlöschern, um überprüfen zu können, ob das Löschmittel auch für den Brand geeignet ist:
Wasserlöscher | ||||
Schaumlöscher | ||||
Pulverlöscher mit Glutbrandpulver | ||||
Pulverlöscher mit Flammbrandpulver | ||||
Pulverlöscher mit Metallbrandpulver | ||||
Kohlendioxid-Löscher (CO2) |
Richtige Anwendung von Feuerlöschern:
Verhaltenstipps
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
- Absichern der Unfallstelle, um das Auffahren nachfolgender Fahrzeuge zu verhindern
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Pannendreieck aufstellen!
- Vorsicht bei ausgelaufenem Treibstoff! Zündquellen fernhalten, nicht rauchen.
- Bei keiner weiteren Gefährdung das Eintreffen der Einsatzkräfte abwarten.
- Informationen zum Thema Erste Hilfe erhalten Sie beim Roten Kreuz unter www.erstehilfe.at!
Verhalten bei Gasgeruch
- Raum lüften
- Kein offenes Feuer und Licht
- Keine elektrischen Schalter betätigen
- Nicht im Raum telefonieren
- Gashaupthahn schließen
- Nachbarn verständigen (Klopfen, keinesfalls klingeln!)
Unfälle durch Elektrizität
Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht Lebensgefahr. Dabei auftretende Verkrampfungen können nur gelöst werden, wenn die verunglückte Person aus dem Stromkreis gebracht wird.
Bei Unfällen in Niederspannungsanlagen ist zunächst die Leitung spannungsfrei zu schalten, da das Berühren der verunglückten Person die Helfenden gefährdet. Kann die Leitung nicht spannungsfrei geschaltet werden, ist die verunglückte Person von einem gut isolierten Standort aus (trockenes Holz, trockene Kleider, Gummimatte) aus dem Stromkreis zu ziehen. Dabei ist das Berühren unbedeckter Körperteile mit ungeschützten Händen unbedingt zu vermeiden.
Bei Unfällen in Hochspannungsanlagen darf nur das Fachpersonal des Elektrizitätswerks eingreifen. Schon die Annäherung an die verunglückte Person oder herunterhängende Leitungen ist gefährlich und daher zu unterlassen (10 m Sicherheitsabstand).
Sobald die verunglückte Person aus dem Stromkreis befreit ist, müssen sofort alle Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere die Wiederbelebung, durchgeführt werden.
Unfälle durch Gär- oder Faulgas
In Österreich gibt es jährlich mehrere tödliche Gärgasunfälle. Dabei kommen nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern oft auch die Helfer bei den Rettungsversuchen zu Tode.
Gärgase treten bei Gärung, Faulgase bei Fäulnis auf. Beide sind giftig, schwerer als Luft und sammeln sich daher in tiefer gelegenen Räumen (Gärkellern, Weinkellern, Senkgruben, Silos) an. Jeder Versuch, bei einem Gär- oder Faulgasunfall ohne umluftunabhängigen Atemschutz Hilfe zu leisten, führt unweigerlich auch zum Tod der helfenden Person. Sofort Feuerwehr holen!
Die brennende Kerze als Kontrolle für noch genügend vorhandenen Sauerstoff ist unzuverlässig und gefährlich. Abgesehen von den tödlichen CO2-Konzentrationen ist auch die Zündung freigesetzter explosiver Gase (Methan, flüchtige Alkohole) möglich.